Energieausweis
Für nahezu alle Neubauten sowie für bestehende Gebäude und Wohnungen, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter sowie Immobilienmakler sind verpflichtet, bei Immobilienangeboten einen Energieausweis bereitzustellen und die darin enthaltenen Energiekennwerte bereits in der Anzeige zu veröffentlichen. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt, bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss er vorgelegt und ausgehändigt werden, wenn:
- ein Neubau entsteht
- an der Gebäudehülle mehr als 10 % der Fläche verändert wird
- ein Verkauf erfolgt
- ein Erbbaurecht gegründet oder übertragen wird
- ein Gebäude vermietet oder verpachtet wird
- es sich um ein öffentliches Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr handelt
Wir erstellen für Sie einen rechtsgültigen Energieausweis nach dem aktuellen GEG – wahlweise als:
- Verbrauchsausweis (auf Basis des Energieverbrauchs der letzten Jahre)
- Bedarfsausweis (detaillierte Berechnung des energetischen Gebäudezustands)


Wärmebrückenbewertung
Wärmebrücken sind lokal begrenzte wärmetechnische Schwachstellen in der Gebäudehülle, die punkt-, linien- oder flächenförmig auftreten können. Sie führen nicht nur zu einem erhöhten Energieverbrauch und einer unbehaglichen Temperaturverteilung, sondern auch zu Feuchtigkeit, die zu Schimmelpilzen und Bauteilschäden führen kann.
Beim Neubau sowie bei der energetischen Sanierung müssen Wärmebrücken berücksichtigt und deren Einfluss durch sachverständige Planung so gering wie möglich gehalten werden.
Bei Energiebilanzen werden Wärmebrücken mit pauschalen Wärmebrückenzuschlägen oder mittels detaillierten Wärmebrückennachweisen berücksichtigt. Bei aktuellen Neubauten oder Effizienzhäusern können hohe pauschale Wärmebrückenzuschläge oft nur mit übermäßiger Dämmung ausgeglichen werden. Einen mittels detaillierter Wärmebrückenbetrachtung nachgewiesenen niedrigen Wärmebrückenzuschlag kann Dämmung und damit Kosten eingespart werden. In vielen Fällen kann dadurch eine höhere Effizienzhausstufe und damit höhere Fördersätze erreicht werden.
Wir bieten Ihnen eine qualifizierte, rechtssichere und KfW-konforme Wärmebrückenplanung:
- Wärmebrückengleichwertigkeitsnachweis
Nachweis der Gleichwertigkeit von Wärmebrückendetails mit DIN 4108 Beiblatt 2, mit prüffähiger Dokumentation
- Detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10211
Softwaregestützte Wärmebrückensimulation und -analyse mit prüffähiger Dokumentation
- Feuchtigkeitsbetrachtung nach DIN 4108
Bewertung des Risikos für Bildung von Tauwasser an Bauteiloberflächen durch Berechnung des fRsi-Faktors und Oberflächentemperaturen
Lüftungskonzept
Mit steigender Luftdichtheit moderner Gebäude steigt auch das Risiko für Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Das Gebäudeenergiegesetz und DIN 1946-6 schreiben daher ein Lüftungskonzept bei jedem Neubau und jeder Modernisierung, bei der die Luftdichtheit des Gebäudes erhöht wird, vor – besonders bei Fenstertausch oder Dachsanierung.
Ein korrekt erstelltes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist daher heute fester Bestandteil jeder Bauplanung. Es stellt sicher, dass der erforderliche Luftwechsel zur Vermeidung von Feuchteschäden und Schimmelbildung eingehalten wird – und ist Voraussetzung für Fördermittel und die Auslegung von kontrollierter Wohnraumlüftung.
Ihre Vorteile mit unserem Lüftungskonzept:
- Nachweis gemäß DIN 1946-6 für Neubau und Sanierung
- Bewertung aller notwendigen Lüftungsstufen (Feuchteschutz, Reduzierung, Bedarf, Intensiv)
- Empfehlung geeigneter Lüftungssysteme (Fensterlüftung, Abluftsystem, KWL-Anlage)
- Auslegung von Zuluft-, Abluft,- und Überströmöffnungen
- Grundlage für Förderprogramme





Luftdichtheitskonzept
Die luftdichte Abdichtung verhindert, dass Feuchtigkeit mit der Raumluft in die Konstruktion eindringt und dann an Stellen, deren Oberflächentemperatur unterhalb der Taupunkttemperatur liegt, als Tauwasser ausfällt. Weiterhin werden unkontrollierte Wärmeverluste und Zuglufterscheinungen über die Anschlussfugen durch die luftdichte Abdichtung unterbunden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und auch die Förderprogramme des BEG fordern eine dauerhaft luftundurchlässige und nach anerkannten Regeln der Technik abgedichtete Gebäudehülle, die mit entsprechenden Nachweisen zu belegen ist.
Im Rahmen der energetischen Baubegleitung erstellen wir qualifizierte Luftdichtheitskonzepte und -nachweise die den gesetzlichen Anforderungen sowie den der Fördermittelgeber (BAFA/KfW) entsprechen.
Was unser Luftdichtheitskonzept beinhaltet:
- Festlegung der luftdichten Ebene für alle Bauteile (Wände, Dach, Decken, Anschlüsse)
- Detaildarstellung kritischer Übergänge (z. B. Fensteranschlüsse, Installationsdurchführungen)
- Abstimmung mit Gewerkeschnittstellen und Bauablauf
- Vorgaben für Materialien, Ausführung und Kontrolle
- Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Leckagevermeidung
Luftdichtheitsmessung - Blower Door
Ein luftdichtes Gebäude spart Energie, schützt vor Bauschäden und steigert den Wohnkomfort. Daher fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine luftdichte Bauweise mit klaren Anforderungswerten. Besonders für geförderte Effizienzhäuser ist der Nachweis der Luftdichtheit oft Voraussetzung für das Erreichen einer hohen Energieeffizienzklasse.
Mit einem Blower-Door-Test prüfen wir die Luftdichtheit Ihres Gebäudes nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Beim Blower-Door-Test wird mit einem speziellen Gebläse ein Unter- oder Überdruck im Gebäude erzeugt. Dabei messen wir, wie viel Luft unkontrolliert durch Fugen, Ritzen oder undichte Stellen entweicht. So lassen sich Leckagen exakt lokalisieren – noch während der Bauphase oder zur Qualitätskontrolle bei Bestandsgebäuden.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Durchführung von Blower-Door-Tests nach DIN EN ISO 9972
- Leckageortung mit Nebel, Thermografie oder Anemometern
- Luftdichtheitsmessung in der Bauphase oder am fertigen Gebäude
- Dokumentation und Prüfbericht zur Vorlage bei Behörden, Energieberatern oder für Förderanträge
- Beratung zu luftdichtem Bauen und energetischer Sanierung



Thermografie
Die Thermografie ist die Messung von Oberflächentemperaturen an Gebäuden mittels einer Infrarotkamera. Die von der Gebäudeoberfläche ausgesandte Wärmestrahlung wird bei der thermografischen Untersuchung erfasst und in einem Thermogramm durch eine farbige Skalierung dargestellt.
Die Wärmebildtechnik macht versteckte Schwachstellen in der Gebäudehülle sichtbar:
• Erkennung von wärmetechnischen Fehlstellen / Wärmebrücken
• Ortung von Luftundichtigkeiten (besonders i.V.m. Blower Door)
• Ortung von Leckagestellen
• Aufspüren von Wärmebrücken
• das Feststellen von Kondensation im Bauteil
Im Rahmen einer Thermografie-Untersuchung untersuchen wir die Gebäudehülle je nach Witterung und Fragestellung von innen und/oder außen. Sie erhalten anschließend eine Auswertung in einem Bericht mit Bildmaterial und eine Interpretation der Thermogramme sowie Hinweise zu möglichen Ursachen und Handlungsempfehlungen.
Sommerlichen Wärmeschutz - Simulation und Nachweis
Mit steigenden Außentemperaturen und zunehmenden Hitzewellen gewinnt der sommerliche Wärmeschutz massiv an Bedeutung. Ziel ist es, ein Überhitzen von Wohn- und Aufenthaltsräumen zu vermeiden – ganz ohne unnötigen Energieaufwand für aktive Kühlung. Wir erstellen für Sie den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes – wahlweise vereinfachtes Verfahren oder dynamische Simulation – exakt auf Ihr Gebäude abgestimmt.
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist gemäß GEG und den Förderbedingungen des BEG fester Planungsbestandteil bei Neubauten und bei vielen Sanierungsprojekten
Unsere Leistungen im Überblick:
- Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 / GEG
- Durchführung des vereinfachten Nachweisverfahrens oder
- Thermisch-dynamische Simulation (z. B. mit stündlicher Wetterdatengrundlage)
- Bewertung von Übertemperaturgradstunden nach Standort und Nutzung
- Optimierungspotenzial erkennen: z. B. durch Verschattung, Nachtlüftung, Speichermasse
- Aussagekräftige Dokumentation für Architekten, Fachplaner, Bauämter oder Förderstellen
