
Energieberatung für Wohngebäude / Individueller Sanierungsfahrplan
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist eine individuelle Energieberatung, die durch einen zertifizierten Energieberater nach strengen Vorgaben durchgeführt und durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert wird.
Durch die Beratung erhalten Sie ein umfassendes Bild der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Ihres Gebäudes. Auf der Basis Ihrer Wünsche und Möglichkeiten werden maßgeschneiderte Sanierungsvorschläge ausgearbeitet und Einsparpotenziale, Investitionskosten und mögliche Fördermittel dargestellt. Im standardisierten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) werden die Ergebnisse der Energieberatung in einer strukturierten und leicht verständlichen Form abgebildet.
Das BAFA fördert die Beratung mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten (maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten).
Wenn Sie eine der vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, gewährt Ihnen das BAFA zusätzlich zu der Grundförderung des Programms BEG EM einen (iSFP-)Bonus von 5 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie eine Erhöhung der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten. Sie behalten dabei alle Freiheiten: Der Sanierungsfahrplan bleibt 15 Jahre gültig, ist übertragbar und Sie entscheiden, ob Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen
Energetische Baubegleitung
Je nach Umfang und Art und Umfang des Bauvorhabens bieten wir im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung verschiedene individuelle Leistungen zur Beratung, Planung und Bauüberwachung an.
Mit unserem technischen Know-how stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten wir Sie bei der Umsetzung einer energetischen Sanierung oder einem Neubau, mit dem Ziel eines zügigen und reibungslosen Bauablaufs bei gleichzeitig hoher Qualität der Umsetzung.
Wir stellen sicher, dass die umgesetzten Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erstellen die erforderlichen Nachweise und übernehmen die Beantragung von möglichen Fördermitteln.
Die Kosten der Planung und der Baubegleitung für durch die BEG geförderte Maßnahmen werden mit bis zu 50 % der Kosten durch die KfW beziehungsweise das BAFA bezuschusst.



Fördermittelberatung und Antragstellung
Für den Neubau, Umbau und die energetische Sanierung von Gebäuden stehen zahlreiche Fördermittel von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden zur Verfügung. In einigen Fällen sind die Mittel sogar miteinander kombinierbar.
Für die Beantragung der Fördermittel des Bundes beim BAFA oder der KfW ist die Einbindung eines bei der DENA gelisteten Energieeffizienzexperten erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben infrage kommenden Fördermittel, einer Prüfung der Konditionen und der Aufstellung der förderfähigen Kosten.
Energieausweis
Für nahezu alle Neubauten sowie für bestehende Gebäude und Wohnungen, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter sowie Immobilienmakler sind verpflichtet, bei Immobilienangeboten einen Energieausweis bereitzustellen und die darin enthaltenen Energiekennwerte bereits in der Anzeige zu veröffentlichen. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt, bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss er vorgelegt und ausgehändigt werden, wenn:
- ein Neubau entsteht
- an der Gebäudehülle mehr als 10 % der Fläche verändert wird
- ein Verkauf erfolgt
- ein Erbbaurecht gegründet oder übertragen wird
- ein Gebäude vermietet oder verpachtet wird
- es sich um ein öffentliches Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr handelt
Wir erstellen für Sie einen rechtsgültigen Energieausweis nach dem aktuellen GEG – wahlweise als:
- Verbrauchsausweis (auf Basis des Energieverbrauchs der letzten Jahre)
- Bedarfsausweis (detaillierte Berechnung des energetischen Gebäudezustands)
